Neue Norm VDE V 0826-2:2018-07 für Überwachungsanlagen
Im Juli dieses Jahres wurde die neue VDE V 0826 Teil 2 mit dem Titel Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nutzungen – Projektierung, Aufbau und Betrieb veröffentlicht. Das Dokument ist trotz der Vornorm-Kennzeichnung als aktuell gültige Norm eingeführt und stellt damit eine allgemein anerkennte Regel der Technik da. Die Vornorm ersetzt die bisherige BHE-Richtlinie für Hausalarmanlagen – Typ B und legt die Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Systemen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen fest.
Damit wird die Lücke zwischen den aktuell geltenden Dokumenten für Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmeldern geschlossen. Als größte Neuerung ist dabei die geforderte Überwachung des Funkwegs zwischen den einzelnen Komponenten der Anlage (z.B. zwischen Rauchwarnmelder und Zentrale) nach DIN EN 54-25 hervorzuheben.
Die Anlagen nach VDE V 0826-2 sind für die Einhaltung des Schutzziels der Personensicherheit geeignet. Die örtliche Warnung von Personen im Gebäude erfolgt durch Signalisierungseinrichtungen. Die Auslösung der Warnsignale kann durch automatische Melder oder Handfeuermelder erfolgen.
Einsatzgebiete der Anlagen sind insbesondere Bauten mit besonderem
Personenrisiko, z. B.
– Kindertagesstätten,
– Heime,
– Schulen,
– Beherbergungsstätten (bis 60 Betten),
– besondere gemeinsame Wohnformen für Senioren und Behinderte, sofern diese bauordnungsrechtlich gem. Sonderbauverordnung behandelt und eingestuft werden.
Die genannten Nutzungen stellen in Baden-Württemberg ungeregelte Sonderbauten dar, für die es bisher keine verbindlichen Sonderbauverordnungen oder -richtlinien zur Planung gibt. Mit der VDE V 0826-2 steht nun zumindest für Systeme zur Branderkennung mit örtlicher Warnung ein verbindliches Dokument für die Projektierung, den Aufbau und den Betrieb zur Verfügung.